Das Projekt Sälipark 2020 lebt vorläufig weiter: Sälipark-Investor Thomas W. Jung und seine Giroud Olma AG als Bauherrin ziehen das Urteil des Verwaltungsgerichts nach Lausanne weiter. Das Bundesgericht soll entscheiden, ob das Einkaufszentrum für 120 Millionen Franken erneuert werden kann oder nicht. «Aus unserer Sicht ist das Urteil falsch», sagt der Verwaltungsratspräsident der Unternehmung. Damit verzögert sich die Umsetzung des Vorhabens weiter, das im Januar 2016 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Doch nicht nur die Giroud Olma als Bauherrin ficht das Urteil des Verwaltungsgerichts an, sondern auch die Stadt Olten, wie es in einer Medienmitteilung heisst. «Der Stadtrat argumentiert, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt gleich in mehreren massgeblichen Punkten offensichtlich falsch festgestellt und Bundesrecht verletzt.»
Stadtrat rügt das Verwaltungsgericht
So stelle der Mobilitätsplan Olten keinen Entwurf dar, sondern sei vom Stadtrat beschlossen und vom Gemeindeparlament zur Kenntnis genommen worden. Wie das Verwal tungsgericht zur Ansicht komme, dass die geplante Parkplatzreduktion «weder
Verkehrs- noch Klimaprobleme» löse, sei nicht ersichtlich – zumal die Spezialisten, die den Mobilitätsplan ausgearbeitet hätten, der Ansicht seien, dass die Sonderbauvorschriften zum Sälipark «bei Zunahme der Verkaufsfläche und Arbeitsplätze den Neuverkehr deutlich reduzieren».
Dabei sei auch die Koordination mit der Ortsplanungsrevision thematisiert worden: Mit Blick auf die Beschränkung der Abstellplätze sei schon im Gemeindeparlament befunden worden, dass ein Zuwarten auf die Ortsplanungsrevision nicht zielführend sei, da die aktuelle Ausgangslage verbessert werden müsse.
Daher könne nicht von einem «unkoordinierten Erlass von Sondernutzungsordnungen für Teile des Gemeindegebietes» gesprochen werden, sondern sei eine gesonderte Behandlung laufender Vorhaben wie des Säliparks schon seit 2015 ein Thema – lange vor der Ortsplanungsrevision, die 2022 gestartet wurde. Mit dem Vorwurf der fehlenden Koordination mit der Revision handle «das Verwaltungsgericht willkürlich, überschreite sein Ermessen und greife ohne Legitimation und ohne Antrag eines Dritten in die Gemeindeautonomie ein», heisst es weiter.
Aus Sicht von Investor Thomas W. Jung war es wichtig, dass auch die Stadt Olten weiterzieht. Alleine hätte die Giroud Olma das Projekt nicht vor Bundesgericht gebracht. Man habe sich abgesprochen und ein gemeinsames Vorgehen so abgemacht, sagt Jung.
Das bemängelt das Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht bemängelte in seinem Urteil mehrere Punkte. So fehle der Konsens zwischen den Grundeigentümern im betroffenen Gestaltungsplan-Areal. Es sei durchaus möglich, einen Gestaltungsplan zu erlassen, auch wenn nicht alle Grundeigentümer im Perimeter damit einverstanden seien – obwohl die Erfahrung lehre, dass ein solches Vorgehen meist unzweckmässig sei, heisst es dazu im Urteil. Einsprachen gegen das Projekt eingereicht haben die Immo Pallas AG und die Arte Konferenzzentrum AG. Zudem seien für das Ausbauvorhaben zu wenig Parkplätze vorgesehen; es wären nur rund 60 Parkplätze neu dazugekommen. Für die Wohnungen sollen keine neuen Parkplätze entstehen. Das Verwaltungsgericht rechnet aber vor, dass zwischen 925 und 1435 Parkmöglichkeiten notwendig wären.
Das geplante Projekt
Auch die Beschwerde der Novavest Real Estate AG, der Besitzerin des vor vier Jahren neu renovierten Wohn- und Geschäftshauses Bifang A55 beim Bifangplatz, wurde gutgeheissen. Sie machte die markante Zunahme des Verkehrs geltend, was gleichzeitig auch zu mehr Luft- und Lärmimmissionen führe und so die Wohnlage weniger attraktiv mache. Zudem würden öffentliche Parkplätze beim Bifangplatz aufgehoben, weshalb die Laden-lokale schwieriger zu vermieten seien.
Mit dem Sälipark 2020 sollte der Kubus des heutigen Migros-Freizeitlandes und der ehemaligen Migros Klubschule durch einen sechsgeschossigen Neubau mit einem neuen Migros-Supermarkt im Untergeschoss und einem Restaurant im Erdgeschoss ersetzt werden. In den Obergeschossen waren Büros und 75 Mietwohnungen vorgesehen.
Das unterirdische Parkhaus sollte – unter Berücksichtigung des städtischen Mobilitätsplans – lediglich um 60 Parkplätze erweitert und die Aussenparkplätze vor dem Freizeitland aufgehoben werden. Die Tiefgarage sollte neu auf der Höhe der heutigen Zufahrt zum Parkplatz Freizeitland erfolgen.
https://www.olten.ch/aktuellesinformationen/1956682
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